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   KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69   

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https://dejure.org/1970,1054
KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69 (https://dejure.org/1970,1054)
KG, Entscheidung vom 08.09.1970 - 1 W 3047/69 (https://dejure.org/1970,1054)
KG, Entscheidung vom 08. September 1970 - 1 W 3047/69 (https://dejure.org/1970,1054)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2136 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 14.02.1969 - 6 W 311/68
    Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
    Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß eine _ unmittelbare _ Anwendung des § 47 Abs. 1 PStG im Hinblick auf eine Berichtigung des Eintrags eine von Anfang an, also bereits zum Zeitpunkt des Eintrags bestehende Unrichtigkeit voraussetzt (KG, JW 1934, 1973; BayObLGZ 1958, 7; OLG Köln, NJW 1960, 2343; OLG Frankfurt, NJW 1966, 407; NJW 1969, 1575; Jansen, a.a.O., § 69, Anm. 2 zu §§ 46 _ 47 PStG).

    Hieraus folgt, daß darüber, ob und welche pränatalen Determinanten für die psychosexuelle Fehlentwicklung maßgebend sind, wissenschaftlich noch keine hinreichende Klarheit besteht (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NJW 1969, 1575).

    Es kann darum entgegen der vom OLG Frankfurt (NJW 1969, 1575 f.) vertretenen Auffassung auch keine entscheidende Rolle spielen, ob im Einzelfall wissenschaftlich nachweisbar ist, daß und welche bereits bei der Geburt vorhandenen Anlagen diese Entwicklung herbeigeführt haben; denn damit würden die genannten Grundrechte zum Nachteil des Betroffenen durch den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis relativiert.

    Der vorlegende Senat meint, daß eine nachträgliche Geschlechtsänderung aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 47 PStG standesamtlich zu verlautbaren ist (vgl. dazu LG Hamburg, StAZ 1958, 128; Pfeiffer/Strickert, a.a.O., § 21 Rdn. 13; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1969, 1575/1576).

    Er ist aber der Auffassung, daß der Standesbeamte über die Formel des amtsgerichtlichen Beschlusses hinaus anzuweisen ist, in dem Beischreibungsvermerk zum Ausdruck zu bringen, daß es sich um die Verlautbarung einer nachträglichen Geschlechtsänderung, nicht um die Berichtigung einer von Anfang an unrichtigen Eintragung handelt Er sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des OLG Frankfurt vom 14.02.1969 (NJW 1969, 1575) gehindert.

  • KG, 11.01.1965 - 1 W 2139/64
    Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
    Bei der Beurteilung, ob eine Änderung der ursprünglichen Geschlechtszugehörigkeit vorliegt, sind psychische Faktoren jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn auch die natürliche körperliche Entwicklung Anlaß gibt, der Frage nach der richtigen Geschlechtszugehörigkeit nachzugehen (Einschränkung gegenüber der Entscheidung des Senats in NJW 1965, 1084).

    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung der bisher auch von dem vorlegenden Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich nur nach den körperlichen Merkmalen zu beurteilen sei und daß es demgegenüber auf die seelische Haltung der betreffenden Person nicht entscheidend ankomme (Senat in NJW 1965, 1084; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1966, 407).

    Es muß heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt wird, sondern auch durch die Psyche (vgl. Nevinny-Stickel, NJW 1967, 663/664), Bei einer somatisch-sexuellen Fehlentwicklung, also bei körperlichen Zwitterbildungen, hat es der Senat bereits früher für erwägenswert gehalten, ob bei der umfassenden Wertung, welchem Geschlecht die Person angehört, nicht auch die seelische Haltung zu berücksichtigen ist (NJW 1965, 1084).

  • OLG Frankfurt, 08.12.1965 - 6 W 56/65
    Auszug aus KG, 08.09.1970 - 1 W 3047/69
    Richtig ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, daß eine _ unmittelbare _ Anwendung des § 47 Abs. 1 PStG im Hinblick auf eine Berichtigung des Eintrags eine von Anfang an, also bereits zum Zeitpunkt des Eintrags bestehende Unrichtigkeit voraussetzt (KG, JW 1934, 1973; BayObLGZ 1958, 7; OLG Köln, NJW 1960, 2343; OLG Frankfurt, NJW 1966, 407; NJW 1969, 1575; Jansen, a.a.O., § 69, Anm. 2 zu §§ 46 _ 47 PStG).

    Das Landgericht ist bei seiner Entscheidung der bisher auch von dem vorlegenden Senat vertretenen Auffassung gefolgt, daß die Geschlechtszugehörigkeit grundsätzlich nur nach den körperlichen Merkmalen zu beurteilen sei und daß es demgegenüber auf die seelische Haltung der betreffenden Person nicht entscheidend ankomme (Senat in NJW 1965, 1084; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW 1966, 407).

  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70

    Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen

    Es sieht sich an dieser Entscheidung durch einen Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt (Main) vom 14. Februar 1969 - 6 W 311/68 - (NJW 1969, 1575) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt (Vorlagebeschluß des Kammergerichts: FamRZ 1971, 166).
  • VG Freiburg, 25.03.2013 - 6 K 578/11

    Namensänderungsanspruch bei doppelter Staatsangehörigkeit und mit der

    Diese hat zwar keinen für die Behörden oder Gerichte verbindlichen zwingenden Rechtsnormgehalt, stellt aber insbesondere mit der Zusammenstellung der in der Praxis der Behörden auftauchenden Fallgruppen und den dazu in der Praxis von den Behörden mehrheitlich vertretenen Lösungen einen einheitlichen Maßstab dar (siehe Ziff. 33 NamensÄndVwV), der bei der Rechtsanwendung in Betracht gezogen werden muss (BVerwG, U. v. 14.12.1962 - VII 140/61 -, StAZ 1963, 217 und U. v. 2.10.1970 - VII 38/69 -, FamRZ 1971, 166; Loos, NamensÄndG, 2. Aufl. 1996, S. 61 m.w.Nw.).
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 6425/94

    Richtigkeit der Schreibweise von Namen in einem Familienbuch; Rechtmäßigkeit der

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